ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN

VORRANG

Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäfts­bedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart worden sind.. Beschaffenheitsvereinbarungen bezüglich des Liefergegenstandes sind nur schriftlich wirksam. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung.

PREISE

Alle im Angebot aufgeführten Mengen sind Näherungswerte, die bei Auftragserfüllung vom Angebot abweichen können. Falls nicht anders aufgeführt, verstehen sich die Preise inklusive aktueller gesetzlicher Mehrwertsteuer. Aus dem Steuerbalken der letzten Angebotsseite geht die Mehrwertsteuer und der Bruttoendbetrag hervor. Wenn bei Auftragserteilung die Personenzahl reduziert von der Angebotszahl abweicht, kann durch gleichen Arbeitsaufwand der Preis pro Person variieren.

ZAHLUNG, FÄLLIGKEIT UND VERZUG

Die Lieferung von Waren und Leistungen erfolgen gegen Rechnung. Das Entgeld ist bei Lieferung bzw. bei Übergabe an den Kunden sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

TRANSPORT/AUSSTATTUNGSGEGENSTÄNDE

Der Kunde trägt die Transportkosten von unserem Firmensitz zu dem Bestim­mungsort. Wurde die Abholung von Transportgeräten, Leihgeschirr, sowie Par­tymöbel vereinbart, so trägt der Kunden die Abholungskosten.
Ausstattungsgegenstände, die auf Anfrage oder mit Speisen und Getränken geliefert werden, sind unser Eigentum und entsprechend pfleglich zu behan­deln. Soweit dem Kunden Gegenstände leihweise überlassen werden, darf er diese nur zu vereinbartem Zweck und Zeit und dem vorgesehenen Ort benutzen. Der Auftraggeber trägt von der Übernahme bzw. Anlieferung bis zur Rücknahme die Verantwortung für Ausstattungsgegenstände und Leergut; dies gilt auch im Falle einer verspäteten Rücknahme. Mietgebühren werden nach Kalender­tagen berechnet, auch wenn die gemieteten Gegenstände unbenutzt wieder zurückgegeben werden. Der Kunde hat die Gegenstände auf seine Gefahr und Kosten am Tage nach der Veranstaltung gereinigt an uns zurückzugeben, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Für ungereinigte Geschirrretoure erheben wir eine Reinigungsgebühr in Höhe von 15 Euro-Cent pro Artikel. Für Fehlmengen, Bruch oder Beschädigungen während der Mietzeit berechnen wir den Wiederbeschaffungswert. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übergabe, als Mietende der Tag der Rücknahme der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages berechnet.

LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Ver­einbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sein denn, wir werden an der Erfüllung unserer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall, und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, werden wir von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit wir insofern die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten haben, besteht kein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen können. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu unseren Lasten. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. Even­tuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zu beschaffen. Spätestens mit Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Auftraggeber über.

SERVICELEISTUNGEN

Alle Angebote, die Arbeitszeiten unseres Personals betreffend, beziehen sich auf den Zeitraum bis Mitternacht. Darüber hinausgehende Arbeitszeiten werden mit 100 % Aufpreis pro Stunde abgerechnet.
Bei der Vermietung von Räumen arbeitet das Personal aus Sicherheitsgründen immer mit mindestens zwei Personen.

RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG

Die Bestellungen des Auftraggebers sind verbindlich. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftrag­geber unter und mit folgenden Bedingungen ein Kündigungsrecht zu. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Bewirtungs/Catering-Vertrag kündigt, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Einsatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen unserer Arbeitskraft berücksichtigt. Für die Zwecke der Berechnung der Entschädigung für entgangenen Getränkeumsatz werden 30% vom Gesamtspeiseumsatz festgelegt.
Die Pauschalen, die wir im Fall einer Kündigung fordern, betragen wie folgt:
• Bis 22 Tage vor Veranstaltung 5 %
• Ab 21. Tag bis 7. Tag vor Veranstaltung 20 %
• Ab 6. Tag bis 3 Tage vor Veranstaltung 60 %
• Ab 3. Tag vor Veranstaltung 80 %
• Ab 1. Tag vor Veranstaltung u. Veranstaltungstermin selbst 90 %
jeweils vom Angebotsbetrag. Als Angebotsbetrag gilt der Betrag, der in der verbindlichen Auftragserteilung vereinbart wurde. Haben wir Dritte zur Durchführung der Lieferung verpflichtet, so sind die daraus entstehenden Kosten abweichend vom Vorstehenden voll vom Auftraggeber zu tragen, wenn uns der Vertragsrücktritt gegenüber dem Dritten nicht mehr möglich ist Ein Nachweis eines niedrigeren oder nicht eingetretenen Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Auftragnehmer. Die Kündigung muss schrift­lich sein. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt.

EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren nebst Transport­mitteln und Mietgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kun­den vor.

AUSTAUCHRECHT/GEWÄHRLEISTUNG

Wir sind berechtigt, in unsrem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufge­führte Spezialitäten untereinander auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zur Zeit nicht verfügbar sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden. Bei berechtig­ten Mängeln steht uns nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Auf­traggeber dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preis­minderung vornehmen, ein Rücktrittsrecht ist insofern ausgeschlossen. Aus­geschlossen sind Mängel nach Ablieferung beim Kunden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entste­hen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumut­bare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sons­tige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, grober Fahrläs­sigkeit  auch leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.Bei schuldhafter Verletzung wesent­licher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprü­che sind ausgeschlossen.

KOMMISSION

Wird mit dem Kunden Kommissionslieferung vereinbart, so überlässt uns der Kunde die geschätzte Kalkulation des Verbrauches. Wir übernehmen keine Haf­tung für Mindermengenlieferung. Über unsere Kalkulation hinaus bestellten Getränke gelten nicht als Kommission. Bei Kartons können nur ungeöffnete Originalgebinde, die in einem einwandfreien, unbeschädigten und nicht ver­schmutzen Zustand sind, zurückgenommen werden. Für zurückgenommene Kisten –angebrochen oder unangebrochen – erheben wir einen Kistenservice in Höhe von 3,00 €. Speisenlieferungen sind von Kommissionsgeschäften ausgeschlos­sen.DATENSCHUTZ/GEMADie Kundendaten werden ausschließlich für die Auftragsabwicklung in unserer EDV gespeichert. Der Auftraggeber erklärt hiermit ausdrücklich sein Einver­ständnis dazu. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Alle Musikveranstaltungen müssen vom Auftraggeber vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt in jedem Falle der Auftraggeber.

ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Münster. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Münster, wenn der Auftraggeber Voll­kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffent­lich-rechtliches Sondervermögen ist; nach unserer Wahl auch der Sitz des Auftraggebers. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN- Kaufrechts.

ZURÜCK ZUR STARTSEITE